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Box Office Mojo, abgerufen am 15. Februar 2008.
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Bislang hat die luxemburger Finanzverwaltung hiervon nichts erfahren, sprich, die 50%-Grenze konnte bis dahin auch gar nicht kontrolliert werden. Damit ist also ab 2018 Schluss. b. 13. 000 Euro-Grenze Die vorgenannte 90%-Grenze wurde nun durch eine zweite Stufe ergänzt. Wenn das Einkommen des Grenzgängers in Luxemburg weniger als 90% beträgt, das Einkommen in Deutschland jedoch unterhalb von EUR 13. 000, 00 liegt, wird dennoch die Steuerklasse 2 angewendet. Hierfür sollen zwei Beispiele erklärt werden: Fall 1: Der Grenzgänger erzielt in Luxemburg Einkünfte von EUR 50. 000, 00. Der Ehepartner erzielt ein Einkommen in Deutschland. Beide wohnen in Frankreich. Da der Grenzgänger 100% seines Einkommens in Luxemburg erzielt, steht ihm die Steuerklasse 2 zu. Das Gehalt des in Deutschland arbeitenden Ehegatten wird zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen, jedoch nicht für die 90%-Grenze.. Bisherige Gerüchte und Meldungen, dass das Haushaltseinkommen 90% betragen muss, sind somit falsch gewesen.