Elster Einspruch Steuerbescheid
Mittwoch, 12. Dezember 2018 Die elektronische Einkommensteuererklärung (Elster) nutzen immer mehr Steuerzahler. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa) Viele Steuerzahler erledigen ihre Einkommenssteuererklärung inzwischen mit Elster. Auch wer mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist, kann das Einspruchsformular online einreichen. Beim Abschicken sollte jedoch nichts schiefgehen. Steuerzahler, die mit ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können dagegen Einspruch einlegen. Dies ist in der Regel binnen eines Monats möglich. "Dabei kann der Einspruch klassisch per Brief, aber inzwischen auch online eingelegt werden", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wer das Elster-Online-Portal der Finanzverwaltung nutzen möchte, sollte unbedingt darauf achten, den Einspruch richtig abzusenden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Frist versäumt wird. Diese Erfahrung musste ein Steuerzahler aus Nordrhein-Westfalen machen. Er wollte gegen seinen Steuerbescheid über das Online-Portal Einspruch einlegen.
Steuerbescheid
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Geschieht das nicht, ergeht eine Entscheidung, in der das Finanzamt den Einspruch ablehnt und das begründet. Verböserung. Fallen beim Einspruchsverfahren Fehler im Bescheid auf, deren Korrektur sich nachteilig für die Steuerzahlenden auswirkt, darf der Steuerbescheid zu deren Ungunsten geändert werden. Es kann also passieren, dass die Beschwerde selbst erfolgreich ist, aber trotzdem höhere Steuern zu zahlen sind. Das Finanzamt muss aber vorab ausdrücklich auf eine mögliche Verschlechterung hinweisen. Durch eine Rücknahme des Einspruchs lässt sich das abwenden. Dann bleibt alles beim Alten (BFH, Az. IX B 37/12). Finanzamt wendet Urteil nicht an? Wer den Einspruch auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs stützt, kann trotzdem eine Abfuhr bekommen. Finanzämter dürfen Urteile erst anwenden, wenn sie offiziell im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht sind. Das kann lange nach der Verkündung sein, weil das steuerzahlerfreundliche Urteil für den Staat teuer werden kann. Es kann auch sein, dass ein Urteil zwar veröffentlicht wurde, die Finanzverwaltung es jedoch mit einem "Nichtanwendungserlass" aushebelt.
Steuerbescheid - So legen Sie Einspruch ein - Stiftung Warentest
Wenn ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen, können Sie jedoch einen Zahlungsaufschub durch einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (AdV) erwirken. Wird Ihr Einspruch abgelehnt, zahlen Sie für den gewährten Zahlungsaufschub zusätzlich zum ursprünglich festgesetzten Betrag Zinsen. Risiko der Verböserung Reichen Sie einen Einspruch ein, überprüft das Finanzamt den gesamten Steuerbescheid. Dabei können in Ihrer Steuerklärung Fehler aufgedeckt werden, die Ihnen unterlaufen und dem Finanzamt bei der ersten Prüfung nicht aufgefallen sind. Diese Fehler können Ihnen zu Ihrem Nachteil angerechnet werden. Das Finanzamt informiert Sie daraufhin mit einer Begründung über die Möglichkeit der sogenannten Verböserung und gibt Ihnen die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Sobald das Finanzamt seine endgültige Entscheidung bekannt gegeben hat, gilt der neue Steuerbescheid. Jedoch kann ein Steuerzahler seinen Einspruch bis zur Bekanntgabe zurückziehen und somit eine Verböserung vermeiden.
Muster Einspruchsschreiben
Im Prinzip muss das Schriftstück noch nicht mal unterschrieben sein. Ob der Einspruch per Mail, Fax oder klassisch per Post versandt wird, ist nicht von Bedeutung. Finanzämter erlauben die Übermittlung auf elektronischem Wege, sofern der Empfänger diese Möglichkeit auch ausdrücklich anbietet. Um im Notfall das Datum des Versands nachweisen zu können, sollte auf E-Mails verzichtet werden. Am besten ist es, einen Einspruch per Post oder Fax zu übermitteln. Wie geht es nach dem Einspruch weiter? Nachdem das Finanzamt den Einspruch erhalten hat, wird die gesamte Steuererklärung erneut geprüft. Grundsätzlich muss der Einspruch zunächst natürlich zulässig sein. Denn auch Einsprüche, die in der Sache unbegründet sind, können abgelehnt werden. Folgende Entscheidungen kann der Sachbearbeiter treffen: Abhilfe: Begründung des Antragstellers wird akzeptiert Teilabhilfe: Begründung wird nur in Teilen akzeptiert Einspruchsentscheidung: Einspruch wurde abgelehnt Sollte der Einspruch abgelehnt werden, bleibt einem nur noch die Möglichkeit, vors Finanzgericht zu ziehen und Klage einzureichen.
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