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ᐅ Selbstschuldnerische Bürgschaft | Definition, Erklärung & Beispiele

Die selbstschuldnerische Bürgschaft bietet dem Gläubiger mehr Sicherheiten als eine gewöhnliche Bürgschaft. Für den Bürgen ist diese Sonderform der Bürgschaft hingegen mit mehr Risiken verbunden. Denn sobald er den Bürgschaftsvertrag unterzeichnet, steht er neben dem eigentlichen Schuldner sofort in der Haftungsschuld, sofern dieser in Zahlungsverzug gerät. Unterschied zur normalen Bürgschaft Die Tatsache, dass der Bürge unmittelbar zahlen muss, stellt den wesentlichen Unterschied zur herkömmlichen Bürgschaft dar. Bei einer einfachen Bürgschaft hat der Bürge die Möglichkeit, die Zahlung zunächst zu verweigern, wenn er sie als ungerechtfertigt ansieht. Selbstschuldnerische Bürgschaft: mehr Sicherheit für den Gläubiger Zum Beispiel kann er einen Prozess anstrengen, der klärt, ob der Hauptschuldner nicht doch noch über Vermögenswerte verfügt, die man zur Begleichung der Schuld heranziehen könnte. Erst wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind, muss der Bürge seinen Anteil leisten. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet er explizit auf die sogenannte Einrede der Vorausklage, wie es § 773 Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches formuliert.

Lebt es über seine Verhältnisse, ist der Bürgenfall vorprogrammiert. Vor allem könnte es Probleme geben, wenn Ihr Kind nach einer Vermieterkündigung eine andere Wohnung anmieten möchte. Der neue Vermieter hat einen Anspruch auf Auskunft, ob es im früheren Mietverhältnis Probleme gegeben hat. Wer auf eigenen Füßen stehen will, muss daher auch bereit sein, Eigenverantwortung zu übernehmen. Verhandeln Sie eventuell selbst mit dem Vermieter. Weisen Sie darauf hin, dass ein volljähriges Kind selbst Verantwortung übernehmen muss. Stehen die Eltern im Hintergrund, relativiert sich dieses Ziel. Auch der Vermieter kann so dazu beitragen, dass Kinder mit ihren Aufgaben wachsen. Alternativ zu einer Elternbürgschaft kommt auch eine Kautionsversicherung in Betracht. Dafür gibt es spezielle Anbieter. In diesem Fall zahlt eine Versicherung, wenn der Vermieter einen Zahlungsausfall erleidet. Auch eine Bankbürgschaft Ihrer Hausbank ist möglich. Die dafür anfallenden Prämien dürften weniger einschneidend sein, als wenn Sie mit ungewissen Konsequenzen bürgen.

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